Terms of Service (Seller Agreement)

Händlervereinbarung für Veranstalter:innen auf Nounce

Allgemeines 1.1 Diese Händlervereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Nounce GmbH, Monumentenstraße 26, 10965 Berlin, Deutschland ("Nounce") und [Name Veranstalter:in & Adresse] ("VA"), der/die Tickets für Events über die Plattform Nounce vertreiben.

1.2 Nounce stellt eine Plattform bereit, über die VA ihre Veranstaltungen bewerben und Tickets verkaufen können. Nounce tritt dabei nicht als Veranstalter:in oder Vertragspartner:in der Ticketkäufer:innen auf.

1.3 Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für Veranstaltungen, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden

Registrierung und Nutzung der Plattform 2.1 Die Nutzung von Nounce als Ticketing-Plattform erfordert die Registrierung als VA. Mit der Registrierung erklärt sich der/die VA mit dieser Vereinbarung einverstanden.

2.2 Der/die VA verpflichtet sich, korrekte, vollständige und aktuelle Angaben zu seinen/ihren Veranstaltungen zu machen.

2.3 Nounce behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzulehnen oder zu entfernen, die gegen geltendes Recht, ethische Grundsätze, Plattformrichtlinien oder die Rechte Dritter verstoßen.

Ticketverkauf und Zahlungsabwicklung 3.1 Der/die VA bestimmt die Ticketpreise eigenständig. Alle angegebenen Ticketpreise enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer und werden Ticketkäufer:innen als Endpreis angezeigt.

3.2 Für die Nutzung der Ticketing-Plattform erhebt Nounce eine Gebühr: Tickets unter 15,00 € (brutto): eine Fixgebühr von 1,00 € pro verkauftem Ticket an. Tickets ab 15,00 € (brutto): eine Fixgebühr von 1,00 € zuzüglich 2,5 % des Brutto-Ticketpreises. Die Gebühr für die Nutzung der Ticketing-Plattform versteht sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Gebühr umfasst alle anfallenden Kosten für Zahlungsabwicklung, Plattformbetrieb sowie eine Servicepauschale für die Bereitstellung der Ticketing-Dienstleistung.

Berechnungsbeispiel:

TicketpreisFixgebühr (inkl. USt.)Variable Gebühr (inkl. USt.)Auszahlungsbetrag
10,00 €1,00 €9,00 €
20,00 €1,00 €2,5 % = 0,50 €18,50 €

3.3 Der/die VA erteilt Nounce das Recht, die Ticketzahlungen (brutto) im Namen des/der VA einzuziehen, zu verwalten und nach Abzug der vereinbarten Servicegebühr an den/die VA auszuzahlen. 3.4 Die Auszahlung erfolgt jeweils am 1. und am 15. eines Monats, mit einer Sperrfrist von 7 Tagen nach Ticketkauf:

  • Tickets, die bis spätestens zum 8. des Monats verkauft wurden, werden am 15. des Monats ausgezahlt.
  • Tickets, die bis spätestens zum 23. des Monats verkauft wurden, werden am 1. des Folgemonats ausgezahlt. 3.5 Bei einer Rückbuchung (Chargeback) trägt der/die VA sämtliche Kosten. Nounce haftet nicht für Chargeback-Kosten, es sei denn, eine Rückbuchung ist nachweislich auf einen technischen Fehler seitens Nounce zurückzuführen. 3.6 Nounce stellt die Zahlungsinfrastruktur über einen externen Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe) zur Verfügung. Es gelten die jeweiligen AGB des Zahlungsdienstleisters.

Stornierungen und Rückerstattungen 4.1 Ticketkäufer:innen können ihre Tickets nicht proaktiv stornieren. Erlaubt der/die VA eine Stornierung auf Kulanzbasis, trägt der/die VA die Erstattungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 € (inkl. USt.) pro Bestellung.

Beispiel: Wenn ein:e Käufer:in zwei Tickets à 10,00 € (Gesamt 20,00 €) in einer Bestellung kauft und diese storniert werden, erhält die/der Ticketkäufer:in 20,00 € zurück. Der/die VA trägt die Rückerstattungskosten (20,00 €) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (0,50 €), insgesamt also 20,50 €.

4.2 Bei Veranstaltungsabsage ist der/die VA für Erstattungen verantwortlich. Bereits ausgezahlte Beträge sind unverzüglich an Nounce zurückzuerstatten, um die Rückzahlung an Ticketkäufer:innen zu ermöglichen. Für jede Erstattung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 € (inkl. USt.) pro Bestellung an, analog zu 4.1. 4.3 Die an Nounce gezahlten Servicegebühren werden im Falle einer Stornierung oder Erstattung nicht zurückerstattet.

Haftung und Gewährleistung 5.1 Der/die VA ist allein verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltung und stellt Nounce von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veranstaltung oder fehlerhaften Angaben entstehen. 5.2 Nounce haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Nounce haftet nicht für entgangene Gewinne, Reputationsschäden oder indirekte Schäden. 5.3 Der/die VA sichert zu, alle gesetzlichen Vorgaben (z. B. Steuer- und Verbraucherschutzbestimmungen) einzuhalten.

Vertragslaufzeit und Kündigung 6.1 Diese Vereinbarung tritt mit der Registrierung des/der VA auf Nounce in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. 6.2 Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen. 6.3 Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung kann Nounce das VA-Konto sperren oder löschen. Der/die VA erhält zuvor eine schriftliche Verwarnung mit Frist zur Beseitigung des Verstoßes, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Verstoß vor.

Datenschutz 7.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Nounce. Der/die VA verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben (einschließlich DSGVO) einzuhalten.

Schlussbestimmungen 8.1 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Nounce informiert mindestens 30 Tage im Voraus über geplante Änderungen. Widerspricht der/die VA nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert. 8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. 8.4 Für alle weiteren Regelungen, die nicht explizit in dieser Händlervereinbarung genannt sind, gelten die AGB von Nounce.